Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteile des mit uns geschlossenen Vertrages. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart zu werden braucht.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs-bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Verkaufsbedingungen oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

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II Angebote, Bestellungen

Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend. Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, so gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.

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III Preise

Alle unsere Preise verstehen sich freibleibend laut unseren aktuellen Preislisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich bei der Bestellung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise ab Lager in Hürben.

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IV Versand, Lieferung

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort der Verladung, bei vereinbarter Lieferung „ab Lager “ das Lager des Verkäufers.

Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (Beginn des Verladevorgangs) an den Spediteur, den Frachtführer oder das sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmen auf den Käufer über. Führt der Verkäufer den Transport selbst durch, geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft über.

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V Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Jedoch ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.

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VI Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Das Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Ware steht uns zu. Erfolgt keine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, so kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere haften wir nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder Ersatz der Aufwendungen, die der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der Leistungen gemacht hat, es sei denn, dass für die von uns gelieferte Ware ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht in den Fällen, in denen ein Grund für eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

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VII Zahlung

Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Lieferungserhalt ohne jeden Abzug. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Frist ausgeglichen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. Der Nachweis eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Der Verkäufer hat bei Zahlungsverzug des Käufers nach dem fruchtlosen Ablauf einer Frist von drei Geschäftstagen des Recht, weitere noch ausstehende Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen, die der Verkäufer bereits geleistet hat, abzulehnen. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen und/oder vom dem Vertrag zurückzutreten.

Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprozess stattfindet oder Zahlungsstockungen oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Verfahren nach der  Insolvenzordnung beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

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VIII Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer gegenwärtig oder künftig vorstehen, vor. Dies gilt auch, wenn ein Zahlungsziel vereinbart ist. Bei der Hingabe von Schecks durch den Käufer bleibt das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers bis zur Bareinlösung auch bei einer eventuellen Prolongation bestehen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer verpflichtet, uns über Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter in unsere Waren und unsere Sicherheiten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Käufer ist berechtigt, die von uns gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder mit uns nicht gehörenden Gegenständen zu vermischen. Eine Verarbeitung der Ware wird jedoch stets für uns vorgenommen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der oder den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen in den neuen Gegenstand  eingearbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum gem. §§ 947 Abs. 1, 948 Abs. 1 BGB an der oder den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den mit diesen vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Käufer uns hiermit anteiliges Miteigentum an der oder den neuen Sachen und verwahrt diese für uns. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer für die gelieferten Waren ab, welche ihm aus der Weiterveräußerung unseres Eigentums oder Miteigentums gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Weiterverarbeitung oder Vermischung weiterveräußert wird. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer solange berechtigt, wie er nicht in Zahlungsverzug geraten ist oder die Voraussetzungen nach Nr. VII Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen vorliegen. Erlischt die Einziehungsbefugnis des Käufers, so ist er verpflichtet, uns über den Schuldner und die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden auszuhändigen.

Wir sind verpflichtet, die auf uns übergegangenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Forderungen und der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen oder Sicherheiten liegt bei uns.

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IX Kontokorrent

Zur Abwicklung von Forderungen und Zahlungen in beiden Richtungen wird ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB vereinbart. Die Kontokorrentperiode läuft jeweils bis zur Mitteilung eines Saldos, sei es in Form einer Saldobenachrichtigung, eines Kontoauszuges oder eines Saldoanerkenntnisses. Wird dem Käufer vom Verkäufer der Kontensaldo mitgeteilt, so gilt dieser Saldo als vom Käufer anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

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X Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Teile wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten solche, die dem in der unwirksamen Bedingung zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen am nächsten kommen.

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XI Datenschutz und Geheimhaltung

Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

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XII Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

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XIII Allgemeine Bestimmungen

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten nach Vertragsabschluss Gesetzesänderungen eintreten oder hoheitliche Anordnungen ergehen, die dem Verkäufer neue Verpflichtungen auferlegen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung der vereinbarten Ware stehen, so gelten diese Änderungen bzw. Anordnungen als zwischen den Parteien vereinbart.

Die Vertragssprache ist deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

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XIIII Gerichtsstand

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Lieferung und Bezahlung ist der Firmensitz des Verkäufers.

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz des Verkäufers: 89542 Herbrechtingen-Eselsburg, Talstraße 21.